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Dipl. Gesundheits- und Krankenpfleger*in

companyBHS Pflege GmbH
locationWien, Österreich
VeröffentlichtVeröffentlicht: 14.5.2024
Lehre

Hintergrund-Informationen zum Beruf

Der Beruf war früher unter dem Begriff Krankenschwester oder Krankenpfleger bekannt. Vor mehreren Jahren wurde die Berufsbezeichnung auf Dipl. Gesundheits- und Krankenpfleger*in kurz DGKP geändert.

Die Ausbildung konnte bis Jänner 2024 auch an Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege absolviert werden. In Wien wurde die schulische Ausbildung nur bis 2018 angeboten.

Die Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege wurden durch das Fachhochschulstudium abgelöst.

Im Rahmen von Jobs PLUS Ausbildung kann das Studium seit 2021 absolviert werden.

Ihr Einstiegsgehalt nach der Ausbildung

Ihr Einstiegsgehalt beträgt laut Kollektivvertrag zwischen 2.347 und 3.413 Euro brutto (Vollzeit). Je nach Arbeitgeber*in kann das Gehalt höher sein. Für Arbeit an Sonn- und Feiertagen oder in der Nacht gibt es zusätzlich Geld. Details finden Sie im jeweiligen Job-Inserat.

Mögliche Arbeitsorte

  • Krankenhäuser
  • Pensionistenwohnhäuser
  • Bei Klient*innen zu Hause (Hauskrankenpflege)
  • Hospizeinrichtungen
  • Pflegewohnhäuser
  • Und viele mehr

Arbeitsbereiche

Als Gesundheits- und Krankenpfleger*in (BSc) können Sie entweder stationär, ambulant oder operativ, mobil oder in der stationären Langzeitpflege eingesetzt werden.

Stationär

  • Sie arbeiten immer an dem selben Ort zum Beispiel im Krankenhaus, Pflegeheim oder Tageszentrum.
  • Hier sind Sie nie alleine. Sie arbeiten meistens in einem großen Team.
  • Sie erhalten für geleistete Nachtdienste mehr Geld.

Ambulant

  • Sie arbeiten meistens in einem Krankenhaus. Klient*innen gehen nach dem Eingriff sofort nach Hause.
  • Die ambulante Pflege ist sehr abwechslungsreich und Sie arbeiten meistens in einem großen Team.
  • Sie erhalten für geleistete Nachtdienste mehr Geld.

Operativ

  • Sie arbeiten im Krankenhaus und betreuen Patient*innen während und nach Operationen.
  • Sie arbeiten intensiv mit ärztlichem Personal zusammen.
  • Sie erhalten für geleistete Nachtdienste mehr Geld.

Mobil (Hauskrankenpflege)

  • Sie arbeiten bei den Klient*innen zu Hause.
  • Sie erledigen Ihre Aufgaben selbstständig, sind jedoch mit Kolleg*innen stets in Kontakt.
  • Im mobilen Bereich gibt es keine Nachtdienste.

Arbeitszeiten

  • Teilzeit oder Vollzeit
  • zwischen Montag und Sonntag (auch am Wochenende und an Feiertagen)
  • im mobilen Bereich zwischen 6 und 22 Uhr
  • im stationären, ambulanten und operativen Bereich auch in der Nacht von 22 bis 6 Uhr