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Front Office Manager/in mit HR-Assistenz (m/w/x)

AKRAS Flavours GmbH
locationBiedermannsdorf, Österreich
VeröffentlichtVeröffentlicht: 30.3.2026
Assistenz / Administration
Vollzeit

AKRAS Flavours ist ein führendes Unternehmen der österreichischen Geschmackstoff- und Aromenbranche. Wir blicken mittlerweile auf über 80 erfolgreiche Wachstumsjahre zurück.

"Wir haben es uns seit vielen Jahren als Aufgabe gemacht, bewusst und verantwortungsvoll maßgeschneiderte Rezepturen und geschmackliche Innovationen für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie zu entwickeln. Darauf sind wir stolz."

Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams eine(n)

FRONT OFFICE MANAGER/IN MIT HR-ASSISTENZ (M/W/X)

mit Entwicklungsmöglichkeiten


Aufgaben
  • Front Office Management - Empfang der Besucher, Annahme der Telefongespräche,
  • Unterstützung der HR-Abteilung
  • Aktive Mitarbeit und Unterstützung im Bereich Recruiting und Bewerbermanagement
  • Verwaltung und Kontrolle des Zeiterfassungstools
  • Vorbereitung und Organisation von Onboarding neuer Mitarbeiter/innen
  • Allgemeine Assistenzsaufgaben wie Terminkoordination, Schriftverkehr und interne Kommunikation
  • Verwaltung der Besprechungszimmer

Profil
  • Organisations- und Kommunikationsstärke
  • Ausgeprägte Teamfähigkeit, freundliches und sicheres Auftreten
  • Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
  • Erfahrung im (HR) Assistenzbereich oder im Office Management von Vorteil
  • Englischkenntnisse
  • Selbständige, genaue und zuverlässige Arbeitsweise
  • Ausbildung bzw. erste Erfahrung im HR Bereich von Vorteil - jedoch keine Voraussetzung

Wir bieten
  • spannendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld
  • einen Arbeitsplatz in einem traditionsreichen Familienunternehmen
  • ein attraktives Gleitzeitmodell
  • Essenzuschuss für unsere Betriebsküche, Mitarbeiterparkplätze (gratis) auf dem Betriebsgelände
  • Wir bieten einer engagierten Persönlichkeit eine attraktive, vielfältige Position mit einem Jahresbruttogehalt ab € 35.000,00 (14mal/38,5 Std./Woche). Wir geben uns nie mit dem Mindesten zufrieden - Sie sicher auch nicht: Überzahlung ist nach Prüfung der tatsächlichen Qualifikation und Berufserfahrung selbstverständlich.

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