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Koch / Köchin (m/w/d)

MESSMER Hotel am Kornmarkt Gesellschaft mbH & Co
locationBregenz, Österreich
VeröffentlichtVeröffentlicht: 30.3.2026
Gastronomie / Tourismus
Vollzeit

Das Hotel Messmer am Kornmarkt ist der ideale Ausgangspunkt für Stadtentdecker und Kulturliebhaber. Nur wenige Schritte zu den Highlights von Bregenz - und danach? Unsere hochwertige Restaurantküche zeichnet sich durch die Kombination aus frischen, qualitativen Zutaten, präziser handwerklicher Zubereitung und einer ansprechenden Präsentation aus

Das ganze Jahr arbeiten wir gemeinsam mit unseren Mitarbeiter:innen, unseren Gästen unvergessliche Momente und einen erholsamen Aufenthalt zu bescheren.

Besuchen Sie uns auch unter:

Werde ein Teil unserer Erfolgsgeschichte am Kornmarkt und bewerbe Dich bei uns. Wir freuen uns auf Dich.


Aufgaben
  • Kreative Ideen bei der Menüplanung
  • Zubereitung und Anrichten von kalten und warmen Speisen
  • Umsetzung und stetige Weiterentwicklung von Rezepten
  • Sicherstellen der fachgerechten Speisezubereitung unter Berücksichtigung der internen Standards
  • Konsequente Umsetzung und Einhaltung der Hygiene- und Qualitätsstandards

Profil
  • Sie verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Koch/Köchin
  • Mehrjährige Berufserfahrung sind wünschenswert
  • Qualitätsbewusstes, dienstleistungsorientiertes und verbindliches Arbeiten
  • Sie zeichnen sich durch Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Organisationsstärke aus
  • eine hohe Sozialkompetenz und ein wertschätzender Umgang sind für Sie selbstverständlich

Wir bieten
  • Eine Ganzjahresstelle in einem führenden Hotelbetrieb im Herzen von Bregenz
  • Einen modernen Arbeitsplatz mit vielfältigen Aufgaben und Gestaltungsspielraum
  • Ein kollegiales, hochmotiviertes Team mit gutem Betriebsklima und flachen Hierarchien
  • 40 Stunden / 5 Tage; in der Festspielzeit 6 Tagewoche
  • Die Öffentliche Verkehrsmittel werden Dir bezahlt
  • Selbstverständlich gibt es auch Kostenlose Aus- und Weiterbildung

Vergütung: Einstiegsgehalt EUR 2.500, - brutto,

Wir geben uns nie mit dem Mindesten zufrieden - Du sicher auch nicht: Überzahlung ist nach Prüfung der tatsächlichen Qualifikation und Berufserfahrung selbstverständlich.


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