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Lehrling im Lehrberuf "Köchin/Koch"für das Bezirksalten- und Pflegeheim Haslach

Sozialhilfeverband Rohrbach
location4170 Haslach an der Mühl, Österreich
VeröffentlichtVeröffentlicht: 1.5.2025
Gastronomie / Tourismus

Der Sozialhilfeverband Rohrbach ist ein Verband der Gemeinden des Bezirkes Rohrbach. Seine Organisation und viele seiner Aufgaben begründen sich auf das Oö. Sozialhilfegesetz 1998.

Unsere Klientinnen und Klienten

Unsere Klienten sind informationssuchende, hilfsbedürftige Menschen aller Altersgruppen aus dem Bezirk Rohrbach und darüber hinaus. Zu unseren Kundinnen und Kunden zählen vorwiegend ältere, meist pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, aber auch Kinder, Jugendliche und Familien.


  • alle Tätigkeiten im Sinne der Ausbildungsvorschriften für diesen Lehrberuf
  • Lebensmittel bestellen, prüfen, lagern
  • Speisepläne und Menüfolgen erarbeiten
  • Speisen aller Art vor- und zubereiten, Buffets arrangieren
  • Hilfsmittel wie Messer, Küchengeräte pflegen und sauber halten

  • positive Beendigung der allgemeinen Schulpflicht (bis spätestens Sommer 2025)
  • Lern- und Kooperationsbereitschaft, Einsatzwille und Flexibilität
  • freundliche Umgangsformen (insbesondere mit älteren Personen) und Teamfähigkeit
  • Geschicklichkeit, rasches Arbeitstempo und Organisationstalent
  • Hygienebewusstsein
  • Einverständnis zur Leistung von flexiblen Dienstzeiten (auch Wochenenddienste)

Allgemeine Anstellungserfordernisse:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft (bzw. Staatsangehörigkeit eines Landes, dessen Angehörigen auf Grund von Staatsverträgen im Rahmen der europäischen Integration dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren sind wie Inländern)
  • persönliche, fachliche und gesundheitliche Eignung für die vorgesehene Verwendung
  • für männliche Bewerber (ausgenommen Lehrlinge): abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst

Lehrlinge werden in ein Lehrverhältnis mit einer Entlohnung nach den Richtlinien für Lehrlinge im oö. Gemeinde(verbands)bereich aufgenommen.

Lehrlingsentschädigung (brutto):

  1. Lj € 1.257,30
  2. Lj € 1.571,60
  3. Lj € 1.885,90


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