Senior Scientist ohne Doktorat (w/m/d), Institut für Erziehungswissenschaft und Bildungsforschung im Arbeitsbereich Erwachsenenbildung und berufliche Bildung
Universität Klagenfurt
Klagenfurt am Wörthersee, Österreich
4.4.2025
Die Universität Klagenfurt ist mit rund 1 500 Mitarbeitenden und über 12 000 Studierenden im Alpen-Adria-Raum angesiedelt und erreicht in Rankings regelmäßig exzellente Platzierungen. Das Motto „per aspera ad astra“ bringt den Anspruch des konsequenten Strebens nach Spitzenleistungen bei allen Tätigkeiten in Forschung, Lehre und Hochschulmanagement zum Ausdruck. Die Prinzipien der Gleichstellung, der Diversität, der Gesundheit, der Nachhaltigkeit und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bilden die Grundlage für das Arbeiten an der Universität. Am Institut für Erziehungswissenschaft und Bildungsforschung im Arbeitsbereich Erwachsenenbildung und berufliche Bildung (für die Dauer einer Karenzierung) an der Fakultät für Kultur- und Bildungswissenschaften wird voraussichtlich zum nächst möglichen Termin folgende Stelle besetzt: Senior Scientist ohne Doktorat (w/m/d) Beschäftigungsausmaß: 100 % (40 Wochenstunden) Mindestentgelt: € 52.007,20 brutto jährlich; Einstufung nach Uni-KV: B1 Befristung: auf die Dauer einer Karenzierung Bewerbungsfrist: bis 23. April 2025 Kennung: 184/25 Der Aufgabenbereich: Mitarbeit an Forschungsprojekten des Arbeitsbereichs Mitarbeit an Publikationsvorhaben des Arbeitsbereichs Selbstständige Lehrtätigkeit und Übernahme von studienabschließenden Prüfungen im Bachelorstudium Erziehungs- und Bildungswissenschaft Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben des Arbeitsbereichs und des Instituts Voraussetzungen für die Einstellung: Abschluss eines Diplom- oder Masterstudiums in der Erziehungs-/Bildungswissenschaft, den Sozialwissenschaften oder eines Lehramtsstudiums an einer in- oder ausländischen Hochschule mit mindestens gutem Studienerfolg Kenntnisse und Erfahrungen in erwachsenenpädagogischen Handlungsfeldern Ausgewiesene Kenntnisse in Deutsch (C1) und Englisch (B2) in Schrift und Sprache Erwünscht sind: Praxiserfahrungen in der Erwachsenenbildung und/oder der beruflichen Bildung, im Bereich der Beratung und / oder im Bildungsmanagement Erfahrungen in der hochschulischen Lehre (z.B. Tutorium, Studienassistenz oder selbstständige Lehre) Hohe Motivation zur Einarbeitung in inhaltliche und methodische Bereiche der Erwachsenenbildung und beruflichen Bildung Team- und Organisationskompetenz Medienkompetenzen (Videokonferenzen, KI Tools, EDV-Kenntnisse) Das Angebot: Der Dienstvertrag wird mit einem Einstiegsentgelt von mtl. € 3.714,80 brutto (14x jährlich; eine Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrung gemäß Kollektivvertrag ist möglich) abgeschlossen. Zudem bietet die Universität Klagenfurt: Persönliche und berufliche Weiterbildungsangebote, Führungskräfte- und Karrierecoaching Zahlreiche attraktive Zusatzleistungen, siehe dazu jobs.aau.at/arbeitgeber-universitaet-klagenfurt/ Diversitäts- und familienfreundliche Universitätskultur Die Bewerbung: Bei Interesse bewerben Sie sich in deutscher oder englischer Sprache mit den üblichen Unterlagen : Bewerbungsschreiben Lebenslauf Zeugnisse / Bestätigungen Bewerbungen sind ausschließlich bei der Stelle mit der Kennung 184/25 in der Rubrik „Wissenschaftliches Universitätspersonal“ über den Link „Für diese Stelle bewerben“ im Job-Portal unter jobs.aau.at möglich. Die erforderlichen Nachweise für die Einstellung müssen bis spätestens 23. April 2025 vorliegen. Nähere Auskünfte zur konkreten Stellenausschreibung erteilt Assoz.Prof.in Dr.in Monika Kastner ( Monika.Kastner@aau.at ) . Allgemeine Informationen zur Universität als Arbeitgeberin finden sich unter www.aau.at/jobs/information . Die Personalverfahren werden an der Universität Klagenfurt neben der zuständigen ausschreibenden Stelle auch vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen und ggfs. von der Behindertenvertretung begleitet. Die Universität Klagenfurt legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Antidiskriminierung, Chancengleichheit und Diversität. Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.